OGH 04.07.1972, 8Ob133/72
OGH 04.07.1972, 8Ob133/72
Rechtssatz
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Norm | BArbSchutzV §7 |
RS0052246 | Es geht keinesfalls an, daß der verantwortliche Baupolier weder Vorkehrungen nach Abs 1 noch nach Abs 2 des § 7 BArbSchutzV trifft, dann aber ein grobes Verschulden mit dem Hinweis in Abrede stellt, daß es dem verunglückten Hilfsarbeiter selbst oblegen wäre, für seine Anseilung zu sorgen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0052246 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-76226