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OGH 04.07.1972, 8Ob133/72

OGH 04.07.1972, 8Ob133/72

Rechtssatz


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Norm
BArbSchutzV §7
RS0052246
Es geht keinesfalls an, daß der verantwortliche Baupolier weder Vorkehrungen nach Abs 1 noch nach Abs 2 des § 7 BArbSchutzV trifft, dann aber ein grobes Verschulden mit dem Hinweis in Abrede stellt, daß es dem verunglückten Hilfsarbeiter selbst oblegen wäre, für seine Anseilung zu sorgen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0052246
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-76226