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OGH 18.06.1975, 8Ob119/75

OGH 18.06.1975, 8Ob119/75

Rechtssätze


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Normen
RS0014020
Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, daß es den Vertragsparteien freisteht, bestimmte Gebots- und Verbotsnormen zu statuieren und bestimmte Rechtsgüter unter deren Schutz zu stellen, für deren Verletzung nach den Regeln der Vertragshaftung einzustehen ist.
Normen
RS0022489
Inanspruchnahme der Haftung des Vertragspartners, demgegenüber der Geschädigte darauf hingewiesen hatte, daß bei einer Beschädigung der den Betrieb des geschädigten versorgenden Hochspannungsleitung eine Unterbrechung seines Betriebes mit einem daraus zwangsläufig resultierenden Schaden eintreten würde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0014020
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-76209