OGH 15.03.1979, 7Ob764/78
OGH 15.03.1979, 7Ob764/78
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS0018955 | Ein echtes, wenn auch unangemessenes Entgelt für die Gebrauchsüberlassung kann auch vorliegen, wenn es unter der Hälfte der ortsüblichen Miete liegt. |
Normen | |
RS0019111 | Ob das Benützungsentgelt gegenüber dem Wert der Benützung praktisch nicht ins Gewicht fällt, kann bei einem sonst mietengeschützten Bestandverhältnis (hier: Lagerplatz nach § 1 Abs 1 MG) nicht nach dem Verhältnis zu einem frei zu vereinbarenden ortsüblichen Zins beurteilt werden, sondern nur durch Gegenüberstellung mit dem gesetzlich zulässigen Mietzins. |
Norm | ABGB §1090 IId3 |
RS0020554 | Für die Beurteilung als bloßen Anerkennungsbetrag sind auch die Zufälligkeit einer ähnlich billigen Bestandgabe von Nachbargrundstücken unbeachtlich, insbesondere wenn diese einer gesetzlichen Mietzinsbildung unterliegen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0018955 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-76160