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OGH 15.03.1979, 7Ob764/78

OGH 15.03.1979, 7Ob764/78

Rechtssätze


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Normen
RS0018955
Ein echtes, wenn auch unangemessenes Entgelt für die Gebrauchsüberlassung kann auch vorliegen, wenn es unter der Hälfte der ortsüblichen Miete liegt.
Normen
RS0019111
Ob das Benützungsentgelt gegenüber dem Wert der Benützung praktisch nicht ins Gewicht fällt, kann bei einem sonst mietengeschützten Bestandverhältnis (hier: Lagerplatz nach § 1 Abs 1 MG) nicht nach dem Verhältnis zu einem frei zu vereinbarenden ortsüblichen Zins beurteilt werden, sondern nur durch Gegenüberstellung mit dem gesetzlich zulässigen Mietzins.
Norm
RS0020554
Für die Beurteilung als bloßen Anerkennungsbetrag sind auch die Zufälligkeit einer ähnlich billigen Bestandgabe von Nachbargrundstücken unbeachtlich, insbesondere wenn diese einer gesetzlichen Mietzinsbildung unterliegen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0018955
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-76160