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OGH 16.02.1955, 7Ob75/55

OGH 16.02.1955, 7Ob75/55

Rechtssatz


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Norm
RS0049187
Ein Kollisionskurator kann auch bestellt werden, wenn Forderungen des Mündels gegen den Vormund bestehen, die ua Anlaß eines künftigen Rechtsstreites sein können.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0049187
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-76157