OGH 06.12.1979, 7Ob730/79
OGH 06.12.1979, 7Ob730/79
Rechtssatz
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Normen | HGB §133 HGB §161 |
RS0062053 | Mit dem Auflösungsrecht nach §§ 131 Abs1; 161 Abs 2 HGB wird dem allgemeinen Grundsatz Rechnung getragen, daß ein auf Dauer bestimmtes Rechtsverhältnis, das die gedeihliche Zusammenarbeit aller Beteiligter und damit ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordert, jederzeit aufgelöst werden kann, wenn die bisherige Arbeitsbasis und Vertrauensbasis erschüttert ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0062053 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-76148