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OGH 03.02.1977, 7Ob651/76

OGH 03.02.1977, 7Ob651/76

Rechtssätze


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Norm
RS0009848
Die Widmung der Nebensache als Zubehör muß durch deren Alleineigentümer erfolgen, der zumindest auch Miteigentümer der Hauptsache sein muß.
Normen
RS0009871
Zur Frage, ob eine unbewegliche Sache ( selbständiger Grundbuchskörper ) Zubehör sein kann ( siehe Akt ).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0009848
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-76093