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OGH 18.04.1974, 7Ob62/74

OGH 18.04.1974, 7Ob62/74

Rechtssätze


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Norm
RS0056491
Flieht ein Ehegatte vor den häuslichen Problemen in ein Kapuzinerkloster, so kann er dem anderen nicht ohneweiters mangelnde eheliche Gesinnung vorwerfen.
Norm
RS0056673
Einmalige Verweigerung des ehelichen Verkehrs in nervlich stark angespannter Situation - keine schwere Eheverfehlung.
Norm
RS0057276
Hat im Zeitpunkt der Klagseinbringung die eheliche Gemeinschaft noch bestanden, so ist die Frist des § 57 Abs 1 EheG von der Klagserhebung an zurückzurechnen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0057276
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-76072