OGH 29.05.1980, 7Ob591/80
OGH 29.05.1980, 7Ob591/80
Rechtssätze
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Norm | KO §31 |
RS0064702 | Da beim Erwerb eines Pfandrechtes nach § 19 a RAO hinsichtlich der Kostenforderung die Partei Gläubiger bleibt, so ist auch sie und nicht ihr Anwalt im Falle des Konkurses des Gegners bezüglich der Kostenforderung Konkursgläubiger. Wird daher die Kostenforderung befriedigt, so hat dadurch die Partei, als eventuelle Konkursgläubigerin, Befriedigung auch dann erlangt, wenn die Zahlung ihrem Anwalt geleistet worden ist. Anfechtungsgegner ("anderer Teil") ist derjenige, dem bei der Rechtshandlung vom Handelnden ein Vorteil zugedacht war oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wurde. |
Norm | KO §31 Abs1 Z2 |
RS0065011 | Bei gewillkürter Vertretung genügt für die Anfechtung nach § 31 Abs 1 Z 2 KO sowohl die Kenntnis (Kennenmüssen) des Machtgebers wie auch die Kenntnis (Kennenmüssen) des Machthabers. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0064702 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-76041