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OGH 26.03.1981, 7Ob544/81

OGH 26.03.1981, 7Ob544/81

Rechtssätze


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Normen
ABGB §863 EI
ABGB §863 H
HGB §354
HGB §407
RS0014365
Der Speditionsvertragsabschluß kann auch schlüssig erfolgen. Auch eine ausdrückliche Vereinbarung über die Höhe der Provision des Spediteurs ist nicht Voraussetzung für das Zustandekommen eines Speditionsvertrages, bei dem es sich um einen Dienstleistungsvertrag handelt. Der Provisionsanspruch gilt trotzdem als stillschweigend vereinbart, wenn die Leistungen des Spediteurs den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind. Dies ist im Hinblick auf die Entgeltsvermutung des § 354 HGB dann der Fall, wenn der Spediteur - wie hier - sich zu den Dienstleistungen in Ausübung eines Handelsgewerbes verpflichtet.
Norm
HGB §407
RS0062858
Der Spediteur kann mit dem Empfänger des Gutes neben dem, zwischen ihm und dem Versender bestehenden Speditionsvertrag, vertragliche Beziehungen begründen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0014365
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-75988