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OGH 30.01.1976, 7Ob509/76

OGH 30.01.1976, 7Ob509/76

Rechtssatz


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Normen
RS0013116
Der Erbschaftskäufer oder - beschenkte erwirbt als Gesamtnachfolger des Erblassers den Besitz an der Erbschaft nicht schon durch Übergabe der einzelnen Vermögensbestandteile, sondern erst durch die Einantwortung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0013116
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-75955