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OGH 16.05.1975, 7Ob46/75

OGH 16.05.1975, 7Ob46/75

Rechtssätze


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Normen
RS0019708
Weder eine Überschreitung der Vertretungsbefugnis noch ein Vertretungsmißbrauch durch den Vorstand kann grundsätzlich seitens der Aktiengesellschaft einem Dritten gegenüber geltend gemacht werden, es sei denn, daß der Dritte darum wußte oder hätte wissen müssen.
Normen
RS0019727
Das Interesse des durch den Mißbrauch geschädigten Machtgebers hat - zumal bei juristischen Personen - im Zweifel gegenüber dem Interesse seines Kontrahenten zurückzustehen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019708
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-75934