OGH 16.05.1975, 7Ob46/75
OGH 16.05.1975, 7Ob46/75
Rechtssätze
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Normen | |
RS0019708 | Weder eine Überschreitung der Vertretungsbefugnis noch ein Vertretungsmißbrauch durch den Vorstand kann grundsätzlich seitens der Aktiengesellschaft einem Dritten gegenüber geltend gemacht werden, es sei denn, daß der Dritte darum wußte oder hätte wissen müssen. |
Normen | |
RS0019727 | Das Interesse des durch den Mißbrauch geschädigten Machtgebers hat - zumal bei juristischen Personen - im Zweifel gegenüber dem Interesse seines Kontrahenten zurückzustehen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019708 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-75934