OGH 19.04.1979, 7Ob25/79
OGH 19.04.1979, 7Ob25/79
Rechtssatz
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Normen | |
RS0043496 | Besteht die Möglichkeit, daß ein Ereignis entweder während einer Versicherungszeit oder auch außerhalb dieser eingetreten ist, dann muß derjenige, der eine Leistung aus der Versicherung in Anspruch nehmen will, beweisen, daß dieses Ereignis während der Versicherungszeit eingetreten ist und demnach als Versicherungsfall behandelt werden kann. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0043496 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-75832