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OGH 19.04.1979, 7Ob25/79

OGH 19.04.1979, 7Ob25/79

Rechtssatz


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Normen
RS0043496
Besteht die Möglichkeit, daß ein Ereignis entweder während einer Versicherungszeit oder auch außerhalb dieser eingetreten ist, dann muß derjenige, der eine Leistung aus der Versicherung in Anspruch nehmen will, beweisen, daß dieses Ereignis während der Versicherungszeit eingetreten ist und demnach als Versicherungsfall behandelt werden kann.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0043496
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-75832