OGH 24.01.1974, 7Ob243/73
OGH 24.01.1974, 7Ob243/73
Rechtssätze
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Normen | |
RS0017629 | Soferne nach dem Sinn des Vertrages die Übertragung von Arbeiten an einen Vertragspartner durch einen Dritten Geschäftsgrundlage des Kaufes ist, ist davon auszugehen, daß die verkaufte Sache nicht vor Übertragung dieser Arbeiten übergeben werden soll. |
Normen | |
RS0019857 | Anbieten der Übergabe des Kaufgegenstandes, das zu Annahmeverzug führt, bewirkt den Gefahrenübergang. |
Normen | |
RS0019858 | Übergabe im Sinne der §§ 1048 ff ABGB setzt voraus, daß die tatsächliche Verfügungsgewalt zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages übertragen wird, gleichgültig ob damit Eigentum übertragen werden soll oder nicht. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019858 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-75828