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OGH 24.01.1974, 7Ob243/73

OGH 24.01.1974, 7Ob243/73

Rechtssätze


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Normen
RS0017629
Soferne nach dem Sinn des Vertrages die Übertragung von Arbeiten an einen Vertragspartner durch einen Dritten Geschäftsgrundlage des Kaufes ist, ist davon auszugehen, daß die verkaufte Sache nicht vor Übertragung dieser Arbeiten übergeben werden soll.
Normen
RS0019857
Anbieten der Übergabe des Kaufgegenstandes, das zu Annahmeverzug führt, bewirkt den Gefahrenübergang.
Normen
RS0019858
Übergabe im Sinne der §§ 1048 ff ABGB setzt voraus, daß die tatsächliche Verfügungsgewalt zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages übertragen wird, gleichgültig ob damit Eigentum übertragen werden soll oder nicht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019858
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-75828