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OGH 24.04.1957, 7Ob193/57

OGH 24.04.1957, 7Ob193/57

Rechtssatz


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Norm
HGB §115 Abs1
RS0061627
Das Widerspruchsrecht kann sich wirksam nur gegen die Vornahme bestimmter Handlungen richten, wodurch eine Änderung der vorhandenen Sachlage vorgenommen werden soll; es kann aber nicht ausgeübt werden, um einen im Einverständnis aller Gesellschafter geschaffenen Zustand zu verändern.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0061627
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-75773