OGH 24.04.1957, 7Ob193/57
OGH 24.04.1957, 7Ob193/57
Rechtssatz
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Norm | HGB §115 Abs1 |
RS0061627 | Das Widerspruchsrecht kann sich wirksam nur gegen die Vornahme bestimmter Handlungen richten, wodurch eine Änderung der vorhandenen Sachlage vorgenommen werden soll; es kann aber nicht ausgeübt werden, um einen im Einverständnis aller Gesellschafter geschaffenen Zustand zu verändern. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0061627 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-75773