OGH 22.09.1983, 7Ob19/83
OGH 22.09.1983, 7Ob19/83
Rechtssätze
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Norm | |
RS0080848 | Die gesetzliche Beschränkung des Herausgabeanspruches auf die Person des Versicherungsnehmers sagt über einen strittigen Anspruch auf bloße Vorlage der Urkunde zur Einsichtgewährung nichts aus. Auch eine ausdehnende Auslegung der angeführten Gesetzesbestimmung auf die bloße Vorlage der Versicherungspolizze zur Einsicht durch einen allenfalls Mitversicherten ist nicht am Platz. |
Norm | |
RS0080851 | Zu den in § 75 VersVG angeführten Rechten gehören alle Rechte, die mit der Entschädigung zusammenhängen (gegen Prölss-Martin, VersVG 22. Auflage 443 f). |
Norm | |
RS0080855 | Die Urkundenvorlage gehört nicht zu den sonstigen Rechten aus dem Vertrag selbst, die bei der Versicherung für fremde Rechnung dem Versicherungsnehmer allein vorbehalten sind. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0080848 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-75769