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OGH 04.09.1975, 7Ob131/75

OGH 04.09.1975, 7Ob131/75

Rechtssätze


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Normen
RS0010198
Soweit ein Pflichtteilsberechtigter auf Grund eines infolge wesentlichen Geschäftsirrtums unwirksamen Erbübereinkommens durch das Empfangene grundlos bereichert wurde, dieses also den Pflichtteil übersteigt, hat er es zu erstatten (SZ 14/65, SZ 35/5).
Norm
RS0032491
Die Wirkung des Geschäftsirrtums bei Vergleichsabschluß bleibt von der Bereinigungswirkung des § 1389 ABGB unberührt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0010198
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-75705