OGH 15.04.1964, 6Ob95/64
OGH 15.04.1964, 6Ob95/64
Rechtssatz
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Norm | EO §382 I |
RS0004887 | Zur Sicherung anderer Ansprüche als Geldforderungen können nur solche Mittel bewilligt werden, welche den in Rede stehenden Anspruch selbst und nicht etwa einen bei Nichterfüllung dieses Anspruches möglicherweise sich ergebenden Geldanspruch zu sichern geeignet sind. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0004887 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-75664