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OGH 15.04.1964, 6Ob95/64

OGH 15.04.1964, 6Ob95/64

Rechtssatz


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Norm
RS0004887
Zur Sicherung anderer Ansprüche als Geldforderungen können nur solche Mittel bewilligt werden, welche den in Rede stehenden Anspruch selbst und nicht etwa einen bei Nichterfüllung dieses Anspruches möglicherweise sich ergebenden Geldanspruch zu sichern geeignet sind.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0004887
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-75664