OGH 14.12.1978, 6Ob773/78
OGH 14.12.1978, 6Ob773/78
Rechtssätze
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Normen | |
RS0004949 | Im Verfahren zur Erlassung einer beantragten einstweiligen Verfügung ist nicht eigens zu untersuchen, ob die angestrebte Anspruchssicherung auch tatsächlich erreicht werden wird. |
Normen | |
RS0005183 | Wenn der Liegenschaftseigentümer die Zustellung des Rangordnungsbescheides deshalb an einen Dritten beantragt, damit dieser den Rangordnungsbescheid für eine andere Person als den Liegenschaftseigentümer in Verwahrung nimmt, verliert er die Befugnis, den Rangordnungsbescheid vom Inhaber zurückzufordern. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0004949 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-75627