OGH 20.10.1983, 6Ob770/83
OGH 20.10.1983, 6Ob770/83
Rechtssätze
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Norm | |
RS0005316 | Konkrete Gefährdung des Unternehmens der OHG dahin, daß der Schaden der Beeinträchtigung seines Rufes und seiner Kreditwürdigkeit durch das Bekanntwerden von Liquiditätsschwierigkeiten unwiederbringlich sei. |
Normen | HGB §114 HGB §116 HGB §125 |
RS0061562 | Akte der Geschäftsführung, die sich auch im Außenverhältnis auswirken, sind zugleich auch Vertretungsakte. Vertretungshandlungen, die nicht zugleich auch Wirkungen im Innenverhältnis auslösen, sind nicht denkbar. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0061562 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-75626