Suchen Hilfe
OGH 20.10.1983, 6Ob770/83

OGH 20.10.1983, 6Ob770/83

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS0005316
Konkrete Gefährdung des Unternehmens der OHG dahin, daß der Schaden der Beeinträchtigung seines Rufes und seiner Kreditwürdigkeit durch das Bekanntwerden von Liquiditätsschwierigkeiten unwiederbringlich sei.
Normen
HGB §114
HGB §116
HGB §125
RS0061562
Akte der Geschäftsführung, die sich auch im Außenverhältnis auswirken, sind zugleich auch Vertretungsakte. Vertretungshandlungen, die nicht zugleich auch Wirkungen im Innenverhältnis auslösen, sind nicht denkbar.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0061562
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-75626