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OGH 15.12.1983, 6Ob770/82

OGH 15.12.1983, 6Ob770/82

Rechtssätze


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Normen
ABGB §1392 H
ABGB §1414
KO §27
KO §30
RS0032620
Eine zahlungshalber erfolgte Forderungsabtretung ist nach ihrem Rechtsgrund, auch wenn sie selbst unmittelbar noch keine Schuldtilgung zu bewirken vermag, als Rechtshandlung zur Befriedigung der Forderung des Neugläubigers gegen den Altgläubiger zu behandeln. Sie unterliegt unter den Voraussetzungen des § 30 KO der Anfechtung.
Normen
KO §30 Abs1 Z1
KO §30 Abs1 Z3
RS0064561
Das den Anfechtungstatbestand nach § 30 Abs 1 Z 1 KO ausschließende Vorliegen einer sogenannten kongruenten Deckung ist für den Anfechtungstatbestand nach § 30 Abs 1 Z 3 KO unerheblich.
Norm
KO §30
RS0064603
Unterliegt die Abtretung einer Forderung des Altgläubigers an den Neugläubiger der Anfechtung, erfaßt das auch die Empfangnahme der Leistung des Schuldners durch den Neugläubiger.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0032620
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-75625