OGH 15.12.1983, 6Ob770/82
OGH 15.12.1983, 6Ob770/82
Rechtssätze
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Normen | |
RS0032620 | Eine zahlungshalber erfolgte Forderungsabtretung ist nach ihrem Rechtsgrund, auch wenn sie selbst unmittelbar noch keine Schuldtilgung zu bewirken vermag, als Rechtshandlung zur Befriedigung der Forderung des Neugläubigers gegen den Altgläubiger zu behandeln. Sie unterliegt unter den Voraussetzungen des § 30 KO der Anfechtung. |
Normen | KO §30 Abs1 Z1 KO §30 Abs1 Z3 |
RS0064561 | Das den Anfechtungstatbestand nach § 30 Abs 1 Z 1 KO ausschließende Vorliegen einer sogenannten kongruenten Deckung ist für den Anfechtungstatbestand nach § 30 Abs 1 Z 3 KO unerheblich. |
Norm | KO §30 |
RS0064603 | Unterliegt die Abtretung einer Forderung des Altgläubigers an den Neugläubiger der Anfechtung, erfaßt das auch die Empfangnahme der Leistung des Schuldners durch den Neugläubiger. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0032620 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-75625