OGH 22.07.1981, 6Ob691/81
OGH 22.07.1981, 6Ob691/81
Rechtssatz
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Normen | ABGB §1118 C MG §19 Abs2 Z3 E |
RS0021047 | Ein erheblich nachteiliger Gebrauch durch eine durch viele Monate, ja Jahre zurückreichende Unterlassung auch einfachster Pflege, konnte durch teilweise Säuberungen, Entrümpelungen und Instandsetzungen während des Kündigungsverfahrens nicht ungeschehen und bedeutungslos gemacht werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0021047 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-75587