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OGH 22.07.1981, 6Ob691/81

OGH 22.07.1981, 6Ob691/81

Rechtssatz


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Normen
ABGB §1118 C
MG §19 Abs2 Z3 E
RS0021047
Ein erheblich nachteiliger Gebrauch durch eine durch viele Monate, ja Jahre zurückreichende Unterlassung auch einfachster Pflege, konnte durch teilweise Säuberungen, Entrümpelungen und Instandsetzungen während des Kündigungsverfahrens nicht ungeschehen und bedeutungslos gemacht werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0021047
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-75587