OGH 13.10.1983, 6Ob688/83
OGH 13.10.1983, 6Ob688/83
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS0060017 | Auch jene Vermögensbestandteile, deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bei der abgabenrechtlichen Ertragsermittlung und Gewinnermittlung als Betriebsausgaben keine Berücksichtigung finden können, sind in dem der Feststellung der Überschuldung im Sinne des § 69 Abs 1 KO aF zugrunde liegenden Jahresabschluß zu aktivieren. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0060017 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-75584