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OGH 13.10.1983, 6Ob688/83

OGH 13.10.1983, 6Ob688/83

Rechtssatz


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Normen
GmbHG §85
KO §1 Abs1
KO §69
RS0060017
Auch jene Vermögensbestandteile, deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bei der abgabenrechtlichen Ertragsermittlung und Gewinnermittlung als Betriebsausgaben keine Berücksichtigung finden können, sind in dem der Feststellung der Überschuldung im Sinne des § 69 Abs 1 KO aF zugrunde liegenden Jahresabschluß zu aktivieren.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0060017
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-75584