OGH 10.05.1984, 6Ob629/83
OGH 10.05.1984, 6Ob629/83
Rechtssatz
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Norm | ABGB §936 VIIc |
RS0019162 | Der Streitteil, der sich darauf beriefe, daß jedenfalls oder doch im Zweifelsfall der jeweilige Unterhaltsbetrag einem bestimmten Bruchteil des jeweiligen Nettoeinkommens (sei es des Unterhaltsschuldners, sei es beider Parteien) entsprechen müsse, wäre in Ansehung aller Umstände beweispflichtig, aus denen sich eine solche Folgerung zwingend ergäbe. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0019162 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-75548