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OGH 13.07.1978, 6Ob629/78

OGH 13.07.1978, 6Ob629/78

Rechtssätze


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Norm
RS0020392
Die Übertragung des Anwartschaftsrechtes des Vorbehaltskäufers erfolgt wie die Übertragung des Vollrechtes durch Übergabe oder ein Übergabssurrogat (§§ 424 ff ABGB) auf Grund eines gültigen Titelgeschäftes.
Norm
RS0020440
Die Wirkung der Übertragung des Anwartschaftsrechtes des Vorbehaltskäufers besteht darin, daß bei Kaufpreiszahlung das Eigentum unmittelbar auf den Erwerber des Anwartschaftsrechtes übergeht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0020392
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-75547