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OGH 12.04.1973, 6Ob60/73

OGH 12.04.1973, 6Ob60/73

Rechtssatz


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Norm
BStG §18 Abs1
RS0053545
Keine Umwegentschädigung, wenn die Verlängerung der Zufahrt eine Folge einer Verlegung eines öffentlichen Weges, aber nicht einer Enteignungsmaßnahme ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0053545
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-75530