OGH 26.05.1977, 6Ob535/77
OGH 26.05.1977, 6Ob535/77
Rechtssatz
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Norm | |
RS0007668 | Die Überlassung des Nachlasses an Zahlungsstatt unter Berücksichtigung allfälliger mit einem besonderen Vorrecht verbundener Forderungen bezieht sich lediglich auf das Nachlaßvermögen nach Abzug der Kosten der Verlassenschaftsabhandlung, zu welchem auch die Kosten der Nachlaßkuratel gehören (so auch 6 Ob 235/61). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0007668 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-75474