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OGH 20.01.1977, 6Ob503/77

OGH 20.01.1977, 6Ob503/77

Rechtssatz


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Norm
RS0060044
Die Ausschlußerklärung nach § 66 Abs 2 GmbHG ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, deren materielle Rechtswirkungen gegenüber dem säumigen Gesellschafter erst mit ihrem Zugang an diesen eintreten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0060044
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-75441