OGH 17.01.1974, 6Ob258/73
OGH 17.01.1974, 6Ob258/73
Rechtssatz
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Normen | HGB §109 HGB §116 Abs3 |
RS0061654 | Der Antrag auf Eintragung der Löschung einer Gesamtprokura durch das Registergericht kann nur vom Geschäftsherrn gestellt werden, da es sich um einen Vertretungsakt nach außen handelt. Wie die OHG bei einem solchen zu vertreten ist, bestimmt sich nach der diesbezüglichen Regelung im Gesellschaftsvertrag (§ 109 HGB), da § 116 Abs 3 HGB nachgiebiges Recht darstellt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0061654 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-75373