OGH 28.02.1979, 6Ob1/79
OGH 28.02.1979, 6Ob1/79
Rechtssätze
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Normen | |
RS0006863 | Stellt sich im Rahmen der Erledigung eines Rekurses gegen die vom Erstgericht vorgenommene Eintragung einer Gesellschaft mbH heraus, daß zur verlässlichen Beurteilung der Frage, ob die Gesellschaft zu Recht eingetragen wurde, noch Feststellungen erforderlich sind, kommt eine Aufhebung der Eintragungsverfügung nicht in Frage (6Ob 3/77 EvBl 1977/269 unter ausdrücklicher Ablehnung von Pfersmann ÖJZ 1978,594). |
Norm | VerG 1951 §4 Abs2 lita |
RS0080346 | Die regelmäßig erzielbaren finanziellen Mittel, welche die Erreichung des Vereinszweckes gewährleisten sollen, müssen nach § 4 Abs 2 lit a VerG 1951 mit Statut erschöpfend angeführt sein. Zu diesen Mitteln gehören auch Einkünfte aus der Beteiligung des Vereins an einer Kapitalgesellschaft. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0006863 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-75250