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OGH 28.02.1979, 6Ob1/79

OGH 28.02.1979, 6Ob1/79

Rechtssätze


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Normen
AußStrG §9 J1
FGG §140
FGG §142
FGG §144
HGB §37 Abs1
RS0006863
Stellt sich im Rahmen der Erledigung eines Rekurses gegen die vom Erstgericht vorgenommene Eintragung einer Gesellschaft mbH heraus, daß zur verlässlichen Beurteilung der Frage, ob die Gesellschaft zu Recht eingetragen wurde, noch Feststellungen erforderlich sind, kommt eine Aufhebung der Eintragungsverfügung nicht in Frage (6Ob 3/77 EvBl 1977/269 unter ausdrücklicher Ablehnung von Pfersmann ÖJZ 1978,594).
Norm
RS0080346
Die regelmäßig erzielbaren finanziellen Mittel, welche die Erreichung des Vereinszweckes gewährleisten sollen, müssen nach § 4 Abs 2 lit a VerG 1951 mit Statut erschöpfend angeführt sein. Zu diesen Mitteln gehören auch Einkünfte aus der Beteiligung des Vereins an einer Kapitalgesellschaft.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0006863
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-75250