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OGH 25.01.1977, 5Ob894/76

OGH 25.01.1977, 5Ob894/76

Rechtssätze


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Norm
RS0032367
Aus dem Umstand, daß jemand im Wege einer Schenkung Eigentümer der mit einer Sachhaftung belasteten Liegenschaft geworden ist, ist nicht auch abzuleiten, daß er auch die persönliche Haftung für die Schuld mitübernommen hätte.
Norm
RS0032390
Der Eigentümer eines Pfandgutes, der nicht auch persönlicher Schuldner ist, hat mit der Bezahlung der Schuld Anspruch auf Ausfolgung aller Rechtsbehelfe und Sicherungsmittel. Es liegt eine synallagmatische Verknüpfung der beiderseitigen Verpflichtungen vor, die den Zuspruch des Klagsbetrages nur Zug um Zug gegen Übergabe des Sicherungsmittels rechtfertigt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0032390
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-75230