Suchen Hilfe
OGH 16.03.1960, 5Ob87/60

OGH 16.03.1960, 5Ob87/60

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS0011382
Wurde ein verpfändeter LKW dem Pfandgläubiger wirklich körperlich übergeben und ist er auch zeitweise bei ihm verblieben, dann hebt auch der Umstand, daß der Gläubiger dem Schuldner den Wagen zunächst in dringenden Bedarfsfällen, dann sogar überwiegend zur Verfügung stellt, das Pfandrecht nicht auf, wenn nur der Wille des Gläubigers die Gewahrsame an der Pfandsache und damit das Pfandrecht aufrecht zu erhalten, zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht wurde, ( Bezettelung, Übernahme der Papiere, zeitweise eigene Verwendung usw. ).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0011382
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-75224