OGH 17.01.1984, 5Ob84/83
OGH 17.01.1984, 5Ob84/83
Rechtssätze
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Norm | |
RS0033631 | Hat der Wohnungseigentumsorganisator durch prozessuales Anerkenntnis ermöglicht, daß ohne schriftliche Zusage Miteigentum oder Wohnungseigentum begründet wurde, so steht ihm ein Rückforderungsrecht nach § 1432 ABGB nicht zu. |
Normen | |
RS0083203 | Die §§ 23 Abs 2 und 4 WEG normieren bloß das Dispositivrecht als Mindeststandard, der nicht unterschritten werden darf. Keine der beiden Vorschriften steht dem Erlöschen der Leistungsverpflichtung selbst durch nachträgliche verschuldete subjektive Leistungsmöglichkeit entgegen, das vielmehr nach den Grundsätzen des allgemeinen Zivilrechtes zu beurteilen ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0033631 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-75222