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OGH 17.01.1984, 5Ob84/83

OGH 17.01.1984, 5Ob84/83

Rechtssätze


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Norm
RS0033631
Hat der Wohnungseigentumsorganisator durch prozessuales Anerkenntnis ermöglicht, daß ohne schriftliche Zusage Miteigentum oder Wohnungseigentum begründet wurde, so steht ihm ein Rückforderungsrecht nach § 1432 ABGB nicht zu.
Normen
RS0083203
Die §§ 23 Abs 2 und 4 WEG normieren bloß das Dispositivrecht als Mindeststandard, der nicht unterschritten werden darf. Keine der beiden Vorschriften steht dem Erlöschen der Leistungsverpflichtung selbst durch nachträgliche verschuldete subjektive Leistungsmöglichkeit entgegen, das vielmehr nach den Grundsätzen des allgemeinen Zivilrechtes zu beurteilen ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0033631
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-75222