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OGH 26.09.1978, 5Ob695/78

OGH 26.09.1978, 5Ob695/78

Rechtssatz


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Norm
RS0083070
Wird durch Kaufvertrag bestehendes Wohnungseigentum veräußert, so bedarf es zur Übertragung des Miteigentumsanteiles samt Wohnungseigentum nicht der Zustimmung der übrigen Miteigentümer bzw Wohnungseigentümer. Mit diesem Vertrag können die den eintretenden Miteigentümer und Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen Miteigentümern und Wohnungseigentümern treffenden Pflichten nicht zu deren Lasten beschränkt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0083070
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-75179