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OGH 09.11.1976, 5Ob685/76

OGH 09.11.1976, 5Ob685/76

Rechtssatz


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Normen
ABGB §6
ABGB §897
GVG allg
Tir GVG §7
RS0008804
Bei der Beurteilung des in einem Bescheid von der Verwaltungsbehörde verwendeten Begriffes Auflage kann nicht von den im Privatrecht geltenden Grundsätzen ausgegangen werden. So bleibt (VfSlg 5892) auch bei schuldhafer Nichterfüllung einer von der Grundverkehrsbehörde erteilten Auflage die durch den Bescheid erteilte Zustimmung zum Eigentumserwerb aufrecht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0008804
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-75175