OGH 09.11.1976, 5Ob685/76
OGH 09.11.1976, 5Ob685/76
Rechtssatz
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Normen | |
RS0008804 | Bei der Beurteilung des in einem Bescheid von der Verwaltungsbehörde verwendeten Begriffes Auflage kann nicht von den im Privatrecht geltenden Grundsätzen ausgegangen werden. So bleibt (VfSlg 5892) auch bei schuldhafer Nichterfüllung einer von der Grundverkehrsbehörde erteilten Auflage die durch den Bescheid erteilte Zustimmung zum Eigentumserwerb aufrecht. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0008804 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-75175