Suchen Hilfe
OGH 02.06.1979, 5Ob588/79

OGH 02.06.1979, 5Ob588/79

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS0028408
Haftung für den Erfüllungsgehilfen auch gegenüber dem nach § 1327 ABGB Anspruchsberechtigten.
Normen
RS0026722
Einwand des Nebenintervenienten, dem der Streit verkündet wurde und der nunmehr von der seinerzeitigen Hauptpartei im Regreßprozeß belangt wird, diese haben den Vorprozeß mangelhaft geführt und der Nebenintervenient sei durch die Prozeßlage im Zeitpunkt der Hauptpartei daran verhindert worden, wirksame Verteidigungsmittel vorzubringen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0026722
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-75126