OGH 02.06.1979, 5Ob588/79
OGH 02.06.1979, 5Ob588/79
Rechtssätze
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Normen | |
RS0028408 | Haftung für den Erfüllungsgehilfen auch gegenüber dem nach § 1327 ABGB Anspruchsberechtigten. |
Normen | |
RS0026722 | Einwand des Nebenintervenienten, dem der Streit verkündet wurde und der nunmehr von der seinerzeitigen Hauptpartei im Regreßprozeß belangt wird, diese haben den Vorprozeß mangelhaft geführt und der Nebenintervenient sei durch die Prozeßlage im Zeitpunkt der Hauptpartei daran verhindert worden, wirksame Verteidigungsmittel vorzubringen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0026722 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-75126