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OGH 02.12.1959, 5Ob558/59

OGH 02.12.1959, 5Ob558/59

Rechtssatz


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Norm
HGB §335
RS0062158
Die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ist eine notwendige Voraussetzung für das Zustandekommen einer stillen Gesellschaft. Eine Beteiligung am Gewinn liegt nur vor, wenn die Ansprüche des stillen Gesellschafters in irgendeiner Weise davon abhängen, daß das Unternehmen einen Gewinn erzielt, wenn seine Rechtsstellung also durch die Erzielung eines Gewinnes beeinflußt wird.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0062158
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-75101