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OGH 02.03.1982, 5Ob4/82

OGH 02.03.1982, 5Ob4/82

Rechtssätze


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Norm
RS0019470
Die Gestattung des Selbstkontrahierens stellt eine Erweiterung der Vollmacht dar, die nach den Vorschriften über die Vollmachtserteilung zu beurteilen ist.
Norm
RS0019496
Ist das Selbstkontrahieren vertraglich oder durch einseitige Willensäußerung des Vollmachtgebers gestattet, so ist es trotzdem unzulässig, wenn der Vertreter dabei unredlich vorgeht; den Vollmachtgeber trifft aber die Beweislast dafür, daß durch das Selbstkontrahieren seine Interessen verletzt wurden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0019470
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-75035