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OGH 10.11.1981, 5Ob312/81

OGH 10.11.1981, 5Ob312/81

Rechtssatz


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Normen
ABGB §983
ABGB §1004 C
AGBKr Pkt8 Abs1 Satz1
HGB §355 Abs1
RS0019373
Ein Kontokorrentkreditgeschäft ist dadurch gekennzeichnet, daß der Kreditnehmer jederzeit Rückzahlungen vornehmen bzw Außenstände auf sein Konto überweisen lassen und so das Debet mindern kann, bei erneutem Kreditbedarf aber während der Laufzeit des Kontokorrentkredits diesen immer wieder bis zu dem vereinbarten Limit in Anspruch nehmen darf. Dementsprechend hat der Kreditgeber zwar jederzeit das Recht, zugunsten des Kontos des Kreditnehmers geleistete Zahlungen oder vorgenommene Überweisungen das Debet mindernd in das Kontokorrent einzustellen; mangels besonderer Vereinbarungen hat er aber während der Laufzeit des Kredits keinen klagbaren Anspruch darauf, daß Einzahlungen oder Überweisungen auf das Konto des Kreditnehmers getätigt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0019373
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-74997