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OGH 27.10.1971, 5Ob210/71

OGH 27.10.1971, 5Ob210/71

Rechtssatz


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Normen
BStG §18 Abs1
EisbEG §4 A
RS0053566
Rein theoretische Erwägungen, welchen Preis ein wirtschaftlich denkender Käufer auf Grund der allgemeinen Verhältnisse für ein bestimmtes Grundstück noch zu zahlen in der Lage wäre, führen nicht zur Feststellung des Verkehrswertes des Grundstückes, wenn dieses mangels jeglicher Nachfrage unverkäuflich ist. In einem solchen Fall kann nicht gesagt werden, daß der Verkehrswert den Ertragswert übersteige, es ist daher im Falle der Enteignung eines solchen Grundstückes hiefür der Ertragswert als Grundlage der zu leistenden Entschädigung heranzuziehen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0053566
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-74901