OGH 06.09.1977, 4Ob97/77
OGH 06.09.1977, 4Ob97/77
Rechtssätze
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Normen | |
RS0050985 | Das ArbVG ist hinsichtlich der Betriebsverfassung gegenüber dem SchSpG das jüngere Gesetz und verfolgt eindeutig, den Zweck, die Fragen, welche die Betriebsverfassung betreffen, umfassend und abschließend zu regeln, sodaß besondere Sonderregelungen als aufgehoben angesehen werden müssen, soweit sie nicht ausdrücklich aufrecht erhalten worden sind. |
Normen | |
RS0051172 | Die Vorschriften der §§ 96 Abs 1 Z 1 und 102 ArbVG gelten auch für Schauspieler an Bundestheatern. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0050985 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-74762