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OGH 06.09.1977, 4Ob97/77

OGH 06.09.1977, 4Ob97/77

Rechtssätze


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Normen
RS0050985
Das ArbVG ist hinsichtlich der Betriebsverfassung gegenüber dem SchSpG das jüngere Gesetz und verfolgt eindeutig, den Zweck, die Fragen, welche die Betriebsverfassung betreffen, umfassend und abschließend zu regeln, sodaß besondere Sonderregelungen als aufgehoben angesehen werden müssen, soweit sie nicht ausdrücklich aufrecht erhalten worden sind.
Normen
RS0051172
Die Vorschriften der §§ 96 Abs 1 Z 1 und 102 ArbVG gelten auch für Schauspieler an Bundestheatern.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0050985
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-74762