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OGH 06.09.1983, 4Ob91/83

OGH 06.09.1983, 4Ob91/83

Rechtssatz


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Normen
RS0051047
Die Meinung, daß der Betriebsrat als Kollektivorgan und Kollegialorgan "nur in einer gemäß § 67 ArbVG einberufenen Sitzung seiner Mitglieder von der Kündigungsabsicht hätte Kenntnis nehmen können", entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0051047
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-74744