OGH 06.10.1970, 4Ob77/70
OGH 06.10.1970, 4Ob77/70
Rechtssatz
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Norm | |
RS0021370 | Voraussetzung für die Anwendung des § 1152 ABGB ist eine Vereinbarung über die zu leistende Arbeit, wozu genügt, daß diese mit Wissen und Willen des anderen Teils für diesen geleistet wird. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0021370 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-74698