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OGH 06.10.1970, 4Ob77/70

OGH 06.10.1970, 4Ob77/70

Rechtssatz


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Norm
RS0021370
Voraussetzung für die Anwendung des § 1152 ABGB ist eine Vereinbarung über die zu leistende Arbeit, wozu genügt, daß diese mit Wissen und Willen des anderen Teils für diesen geleistet wird.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0021370
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-74698