OGH 19.04.1977, 4Ob64/77
OGH 19.04.1977, 4Ob64/77
Rechtssatz
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Norm | |
RS0054537 | War das Verhalten eines Arbeiters auf einer Baustelle einem Arbeitskollegen gegenüber zwar provokant, aber keineswegs derart, daß es von diesem als bedrohlich und gefährlich beurteilt werden mußte, so kann ihm nicht grobe Fahrlässigkeit an der Herbeiführung einer durch massive Tätigkeiten des anderen Arbeitskollegen entstandenen erheblichen Verletzung und der dadurch bedingten Arbeitsunfähigkeit angelastet werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0054537 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-74640