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OGH 19.04.1977, 4Ob64/77

OGH 19.04.1977, 4Ob64/77

Rechtssatz


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Norm
RS0054537
War das Verhalten eines Arbeiters auf einer Baustelle einem Arbeitskollegen gegenüber zwar provokant, aber keineswegs derart, daß es von diesem als bedrohlich und gefährlich beurteilt werden mußte, so kann ihm nicht grobe Fahrlässigkeit an der Herbeiführung einer durch massive Tätigkeiten des anderen Arbeitskollegen entstandenen erheblichen Verletzung und der dadurch bedingten Arbeitsunfähigkeit angelastet werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0054537
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-74640