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OGH 20.11.1973, 4Ob54/73

OGH 20.11.1973, 4Ob54/73

Rechtssätze


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Normen
RS0016720
Um zu prüfen, ob eine Vereinbarung, nach der bestimmte Dienstleistungen nicht oder nicht besonders zu vergüten sind, ungültig sei, ob die Vereinbarung wegen einer unbilligen Ausnützung der Arbeitskraft und Abhängigkeit des Dienstnehmers angefochten werden kann, bedarf es entsprechender Anhaltspunkte.
Norm
RS0051682
Die Überstundenzuschlagsregelung des § 10 AZG entspricht § 15 AZO, der einen Mehrarbeitszuschlag nur für die Zeiten festlegte, während der die eigentliche, vereinbarte Arbeit zu erbringen war, nicht aber für Zeiten, während der ein Dienstnehmer in einem geringeren Grad beansprucht wurde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0016720
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-74547