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OGH 10.05.1983, 4Ob519/83

OGH 10.05.1983, 4Ob519/83

Rechtssatz


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Normen
ABGB §880a A
HGB §128
RS0016973
Bei einem Garantievertrag kann jedoch in der bloßen Fortsetzung dieses Vertragsverhältnisses oder das durch diesen Vertrag gesicherten Vertragsverhältnisses durch den Gläubiger eine schlüssige Entlassung des ausscheidenden Gesellschafters aus seiner Haftung selbst dann nicht angenommen werden, wenn eine solche Fortsetzung in Kenntnis des Ausscheidens des Gesellschafters aus der OGH erfolgt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0016973
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-74524