OGH 10.05.1983, 4Ob519/83
OGH 10.05.1983, 4Ob519/83
Rechtssatz
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Normen | ABGB §880a A HGB §128 |
RS0016973 | Bei einem Garantievertrag kann jedoch in der bloßen Fortsetzung dieses Vertragsverhältnisses oder das durch diesen Vertrag gesicherten Vertragsverhältnisses durch den Gläubiger eine schlüssige Entlassung des ausscheidenden Gesellschafters aus seiner Haftung selbst dann nicht angenommen werden, wenn eine solche Fortsetzung in Kenntnis des Ausscheidens des Gesellschafters aus der OGH erfolgt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0016973 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-74524