OGH 08.02.1983, 4Ob508/82
OGH 08.02.1983, 4Ob508/82
Rechtssatz
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Norm | ABGB §1098 Ib |
RS0020614 | Der Mieter, der den Bestandgegenstand entgegen einem ausdrücklichen Verbot im Mietvertrag an einen Dritten weitergibt, kann sich gegenüber der Unterlassungsklage des Vermieters jedenfalls dann nicht auf Unmöglichkeit der Leistung berufen, wenn er diese Situation durch schuldhafte Verletzung seiner Vertragspflicht selbst herbeigeführt hat. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0020614 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-74512