OGH 03.02.1970, 4Ob503/70
OGH 03.02.1970, 4Ob503/70
Rechtssätze
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Norm | HGB §140 |
RS0061925 | Die Ausschließung eines Gesellschafters, in dessen Person der Ausschließungsgrund eingetreten sein soll, kann nach dessen Tod nicht gegen seine Erben geltend gemacht werden. |
Normen | HGB §132 HGB §140 |
RS0061945 | Grundsätzlich wird durch die Kündigung das Recht, die Ausschließung aus wichtigem Grund zu verlangen, nicht ausgeschlossen, doch muß im Einzelfall geprüft werden, ob nicht in der Kündigung trotz Kenntnis des Ausschließungsgrundes ein Verzicht auf das Recht auf Ausschließung gemäß § 133 HGB zu erblicken ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0061925 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-74504