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OGH 03.02.1970, 4Ob503/70

OGH 03.02.1970, 4Ob503/70

Rechtssätze


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Norm
HGB §140
RS0061925
Die Ausschließung eines Gesellschafters, in dessen Person der Ausschließungsgrund eingetreten sein soll, kann nach dessen Tod nicht gegen seine Erben geltend gemacht werden.
Normen
HGB §132
HGB §140
RS0061945
Grundsätzlich wird durch die Kündigung das Recht, die Ausschließung aus wichtigem Grund zu verlangen, nicht ausgeschlossen, doch muß im Einzelfall geprüft werden, ob nicht in der Kündigung trotz Kenntnis des Ausschließungsgrundes ein Verzicht auf das Recht auf Ausschließung gemäß § 133 HGB zu erblicken ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0061925
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-74504