OGH 10.05.1983, 4Ob48/83
OGH 10.05.1983, 4Ob48/83
Rechtssatz
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Norm | ArbGerG §25 Abs1 Z3 E |
RS0050689 | Eine Verpflichtung des Berufungsgerichtes, die Parteien vor der Entscheidung darauf hinzuweisen, daß es von der Beweiswürdigung des Erstgerichtes abzugehen beabsichtige, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Ebensowenig besteht eine Verpflichtung des Berufungsgerichtes, die betroffenen Parteien zu den Umständen und Erwägungen, die es zu einer vom Erstgericht abweichenden Beweiswürdigung veranlassen, vorweg noch einmal zu hören. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0050689 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-74493