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OGH 10.05.1983, 4Ob48/83

OGH 10.05.1983, 4Ob48/83

Rechtssatz


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Norm
ArbGerG §25 Abs1 Z3 E
RS0050689
Eine Verpflichtung des Berufungsgerichtes, die Parteien vor der Entscheidung darauf hinzuweisen, daß es von der Beweiswürdigung des Erstgerichtes abzugehen beabsichtige, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Ebensowenig besteht eine Verpflichtung des Berufungsgerichtes, die betroffenen Parteien zu den Umständen und Erwägungen, die es zu einer vom Erstgericht abweichenden Beweiswürdigung veranlassen, vorweg noch einmal zu hören.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0050689
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-74493