OGH 15.06.1976, 4Ob48/76
OGH 15.06.1976, 4Ob48/76
Rechtssätze
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Normen | |
RS0059755 | Haben nach dem Gesellschaftsvertrag Willenserklärungen für die Gesellschaft durch die Geschäftsführer (kollektiv) zu erfolgen, so ist eine auf Vertragsabschluß gerichtete Willenserklärung durch die Generalversammlung mangels Abgabe der Willenserklärung durch ein hiezu befugtes Organ wirkungslos. Hingegen bindet ein vom befugten Vertretungsorgan abgeschlossener Vertrag die Gesellschaft selbst dann, wenn dieses interne Beschränkungen der Vertretungsbefugnis nicht beachtet hätte. |
Norm | |
RS0059783 | Bei Führung der Geschäfte der Gesellschaft im Innenverhältnis ist für den Fall einer kollektiven Geschäftsführungsbefugnis die Zustimmung der anderen kollektiven Geschäftsführer immer dann anzunehmen, wenn diese keinen Widerspruch erhoben haben. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0059755 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-74491