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OGH 15.06.1976, 4Ob48/76

OGH 15.06.1976, 4Ob48/76

Rechtssätze


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Normen
RS0059755
Haben nach dem Gesellschaftsvertrag Willenserklärungen für die Gesellschaft durch die Geschäftsführer (kollektiv) zu erfolgen, so ist eine auf Vertragsabschluß gerichtete Willenserklärung durch die Generalversammlung mangels Abgabe der Willenserklärung durch ein hiezu befugtes Organ wirkungslos. Hingegen bindet ein vom befugten Vertretungsorgan abgeschlossener Vertrag die Gesellschaft selbst dann, wenn dieses interne Beschränkungen der Vertretungsbefugnis nicht beachtet hätte.
Norm
RS0059783
Bei Führung der Geschäfte der Gesellschaft im Innenverhältnis ist für den Fall einer kollektiven Geschäftsführungsbefugnis die Zustimmung der anderen kollektiven Geschäftsführer immer dann anzunehmen, wenn diese keinen Widerspruch erhoben haben.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0059755
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-74491