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OGH 25.06.1963, 4Ob47/63

OGH 25.06.1963, 4Ob47/63

Rechtssätze


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Normen
RS0026128
Hat sich der Dienstgeber anstelle der in § 1154 b ABGB genannten Ansprüche zu weitergehenden Leistungen durch Einzelvereinbarungen oder Kollektivvertrag verpflichtet, so gilt § 1156 ABGB auch hinsichtlich dieser erweiterten Ansprüche.
Norm
RS0025781
Eine Auslegung des § 1156 b Satz 2 ABGB dahin, daß der Dienstgeber eine erweiterte Entgeltspflicht über den Zeitpunkt der Lösung des Dienstverhältnisses hinaus nur treffe, wenn er von der Erkrankung des Dienstnehmers Kenntnis hatte, ist abzulehnen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0026128
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-74485