OGH 25.06.1963, 4Ob47/63
OGH 25.06.1963, 4Ob47/63
Rechtssätze
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Normen | |
RS0026128 | Hat sich der Dienstgeber anstelle der in § 1154 b ABGB genannten Ansprüche zu weitergehenden Leistungen durch Einzelvereinbarungen oder Kollektivvertrag verpflichtet, so gilt § 1156 ABGB auch hinsichtlich dieser erweiterten Ansprüche. |
Norm | |
RS0025781 | Eine Auslegung des § 1156 b Satz 2 ABGB dahin, daß der Dienstgeber eine erweiterte Entgeltspflicht über den Zeitpunkt der Lösung des Dienstverhältnisses hinaus nur treffe, wenn er von der Erkrankung des Dienstnehmers Kenntnis hatte, ist abzulehnen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0026128 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-74485